Das Mitglied A. S., das sich gegen den Vorstand als auch gegen den Kommandanten ehrenrühriger beleidigender Ausdrücke bediente, sich überhaupt ganz allgemein und unanständig in der öffentlichen Wirtschaft benahm, wird auf die Dauer von 2 Jahren aus der Feuerwehr ausgeschlossen. Die Beschlussfassung wird an der Bekanntmachungstafel ausgehängt.